BGH - Urteil vom 19.07.1972 (3 StR 66/72) - DRsp Nr. 1994/5682
BGH, Urteil vom 19.07.1972 - Aktenzeichen 3 StR 66/72
DRsp Nr. 1994/5682
Ist die Eintragung einer früheren Verurteilung des Angeklagten im Zentralregister getilgt oder ist sie zu tilgen, so dürfen in einem neuen Strafverfahren die Tat und die Verurteilung nicht strafverschärfend verwertet werden.