BGH - Urteil vom 24.08.1972 (4 StR 292/72) - DRsp Nr. 1994/5680
BGH, Urteil vom 24.08.1972 - Aktenzeichen 4 StR 292/72
DRsp Nr. 1994/5680
Will der zuständige Beamte dem Betroffenen die Einleitung des Ermittlungsverfahrens durch die Übersendung eines Anhörungsbogens bekanntgeben, so wird durch die Anordnung der Übersendung die Verfolgungsverjährung nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 OWiG auch dann unterbrochen, wenn der Anhörungsbogen dem Betroffenen nicht zugeht.