Das Landgericht hat den Angeklagten wegen gemeinschaftlichen Autostraßenraubs in Tateinheit mit gemeinschaftlichem schweren Raub und gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt, ihm die Fahrerlaubnis entzogen, seinen Führerschein eingezogen und eine Sperrfrist von fünf Jahren bestimmt.
Die Revision des Angeklagten hat Erfolg. Zwar ist die Verfahrensbeschwerde unbegründet. Jedoch greift die Sachrüge ein .
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