Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin vom 17. Juli 2008 im Rechtsfolgenausspruch hinsichtlich der verhängten Geldbuße mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird verworfen.
Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen fahrlässiger Zuwiderhandlung gegen §
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