BSG - Urteil vom 30.04.1985 (2 RU 24/84) - DRsp Nr. 1994/6941
BSG, Urteil vom 30.04.1985 - Aktenzeichen 2 RU 24/84
DRsp Nr. 1994/6941
Läßt sich trotz Berücksichtigung aller Beweisanzeichen nicht feststellen, daß ein zum Tod führendes Verhalten des Versicherten im inneren Zusammenhang mit seiner versicherten Tätigkeit steht, scheidet ein Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung aus (hier: Wegeunfall).