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Rechtsprechung
1982
BVerwG
BVerwG - Urteil vom 17.12.1982
7 C 107.79
Normen:
GebOSt
§
1
Abs.
1
;
GebTSt Tarif-Nrn. 272, 399;
StVG
§
6a
Abs.
1
,
2
;
StVZO
§ 31a;
Fundstellen:
NJW 1983, 1811
VRS 64, 391
BVerwG - Urteil vom 17.12.1982 (7 C 107.79) - DRsp Nr. 1994/6728
BVerwG,
Urteil
vom 17.12.1982
- Aktenzeichen 7 C 107.79
DRsp Nr. 1994/6728
Die Erhebung einer Gebühr für die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage ist durch die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr nicht gedeckt.
Normenkette:
GebOSt
§
1
Abs.
1
;
GebTSt Tarif-Nrn. 272, 399;
StVG
§
6a
Abs.
1
,
2
;
StVZO
§ 31a;
Hinweise:
So auch OVG Saarlouis v. 05.05.1980, VerkMitt 1981, 31.
Fundstellen
NJW 1983, 1811
VRS 64, 391
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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