Checkliste: Korrekte Ermittlung des Anspruchs und der Höhe des Schmerzensgelds

Checkliste: Korrekte Ermittlung des Anspruchs und der Höhe des Schmerzensgelds

 

 

ja

nein

Ist eine Schweigepflichtentbindungserklärung des Mandanten vorhanden?
Sind Arztberichte vorhanden?
-      Üblicherweise vom gegnerischen Haftpflichtversicherer gegen Vorlage der Schweigepflichtentbindungserklärung, ansonsten selber einholen.

 

 

Haben Sie folgende Punkte bedacht?
-      Für Schadensfälle nach 31.07.2002: Schmerzensgeldanspruch auch bei Gefährdungshaftung, § 253 Abs. 2BGB, § 11StVG (für Schadensfälle vor 01.08.2002 gilt nur verschuldensabhängige Haftung, § 847BGB a.F.; Haftung des Halters für Verrichtungsgehilfen nach § 831BGB möglich).

 

 

-      Funktion des Schmerzensgeldes: Genugtuungsfunktion und Ausgleichsfunktion; strafrechtliche Vorsatzverurteilung des Schädigers schmerzensgeldrechtlich ohne Bedeutung (BGH, Urt. v. 29.11.1994 - VI ZR 93/94, BGHZ 128, 117 = NJW 1995, 781 = VersR 1995, 351).

 

 

Haben Sie das Schmerzensgeld korrekt beziffert?
Dabei müssen folgende Punkte berücksichtigt werden:

 

 

-      Art und Umfang der Verletzungen; Umfang der Schmerzen; Dauerschäden.
-      Bei zu erwartenden Spätschäden müssen zukünftige Ansprüche  vorbehalten bleiben, Vereinbarung mit Versicherung treffen, damit keine Verjährung eintritt

 

 

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