Checkliste: Korrekte Ermittlung des Anspruchs und der Höhe des Schmerzensgelds |
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ja |
nein |
Ist eine Schweigepflichtentbindungserklärung des Mandanten vorhanden? |
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Sind Arztberichte vorhanden? |
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- Üblicherweise vom gegnerischen Haftpflichtversicherer gegen Vorlage der Schweigepflichtentbindungserklärung, ansonsten selber einholen. |
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Haben Sie folgende Punkte bedacht? |
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- Für Schadensfälle nach 31.07.2002: Schmerzensgeldanspruch auch bei Gefährdungshaftung, § 253 Abs. 2BGB, § 11StVG (für Schadensfälle vor 01.08.2002 gilt nur verschuldensabhängige Haftung, § 847BGB a.F.; Haftung des Halters für Verrichtungsgehilfen nach § 831BGB möglich). |
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- Funktion des Schmerzensgeldes: Genugtuungsfunktion und Ausgleichsfunktion; strafrechtliche Vorsatzverurteilung des Schädigers schmerzensgeldrechtlich ohne Bedeutung (BGH, Urt. v. 29.11.1994 - VI ZR 93/94, BGHZ 128, 117 = NJW 1995, 781 = VersR 1995, 351). |
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Haben Sie das Schmerzensgeld korrekt beziffert? |
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Dabei müssen folgende Punkte berücksichtigt werden: |
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- Art und Umfang der Verletzungen; Umfang der Schmerzen; Dauerschäden.- Bei zu erwartenden Spätschäden müssen zukünftige Ansprüche vorbehalten bleiben, Vereinbarung mit Versicherung treffen, damit keine Verjährung eintritt |
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