Der Kläger hatte für seinen geleasten PKW BMW 740 bei der Beklagten eine Teilkaskoversicherung genommen. Mit der Behauptung, das Fahrzeug sei ihm am 21. September 1997 vom Parkplatz eines Sportparks in L. entwendet worden, verlangt er von der Beklagten eine Ersatzleistung von 60.569,57 DM.
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