Die Berufung des Beklagten gegen das am 9. September 2013 verkündete Urteil der Zivilkammer 43 des Landgerichts Berlin -
Das Urteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des auf Grund der Urteile vollstreckbaren Betrages zuzüglich 10 % abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages zuzüglich 10 % Sicherheit leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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