Auf die Rechtsbeschwerde des weiteren Beteiligten wird der Beschluss des 12. Zivilsenats - Familiensenat - des Oberlandesgerichts Köln vom 25. März 2015 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
Gerichtskosten für das Rechtsbeschwerdeverfahren werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten nicht erstattet.
I.
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