Das Amtsgericht hat den Angeklagten wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zur Herbeiführung eines Unglücksfalles nach § 315b Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3, § 315 Abs. 3 Nr. 1a StGB zur Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem hat es dem Angeklagten die Fahrerlaubnis entzogen, seinen Führerschein eingezogen und der Verwaltungsbehörde untersagt, dem Angeklagten vor Ablauf eines Jahres eine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Die hiergegen gerichtete Berufung des Angeklagten hat das Landgericht am mit der Maßgabe verworfen, dass die Verwaltungsbehörde dem Angeklagten vor Ablauf von acht Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilen darf.
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