Der Kläger ist ein Verband zur Förderung der gewerblichen Interessen der ihm angeschlossenen Opel-Händler und Opel-Werkstätten. Die Beklagte ist freie Kraftfahrzeughändlerin. Im Juli 1995 erschien in einer Werbebeilage der Tageszeitung "Südkurier" die nachfolgend wiedergegebene Anzeige, in der die Beklagte unter der Überschrift "NEUWAGEN" u.a. für zwei Fahrzeuge vom Typ Opel Corsa 1,2i "Swing" warb. Unter den aufgeführten Neufahrzeugen findet sich in der Anzeige der Hinweis: "Zum Teil mit Tageszulassungen".
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