Eigentümer eines Kfz-Anhängers als Halter eines Kfz
BGH, Urteil vom 28.05.1956 - Aktenzeichen II ZR 77/55
DRsp Nr. 1994/6559
Eigentümer eines Kfz-Anhängers als Halter eines Kfz
Der Eigentümer eines Kraftfahrzeuganhängers wird nicht dadurch zum Halter eines Kraftfahrzeugs, daß der Anhänger an das Kfz eines anderen Halters angehängt und mit diesem in Betrieb genommen wird. Der Halter des ziehenden Kfz haftet nach § 7StVG auch für den durch den Anhänger verursachten Schaden.