Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Kassel - 1. Zivilkammer - vom 3. November 2022 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsrechtszugs hat die Klägerin zu tragen.
Die Klägerin nimmt die Beklagte wegen eines umgefallenen Straßenschildes auf Schadensersatz in Anspruch.
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