Die Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen richtet sich gegen die Anhaltung eines an ihn gerichteten Schreibens (§
I. Der Beschwerdeführer verbüßt eine gegen ihn erkannte Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten. Das Strafende ist auf den 3. Juli 2001 vorgemerkt. Der Verurteilung liegt zugrunde, daß er aus Ausländerhaß ein Wohn- und Geschäftshaus in Brand setzte und dabei den Tod von vier Menschen verursachte.
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