Die Klägerin nimmt die Beklagte wegen eines Verkehrsunfalls aus einer Teilkaskoversicherung in Anspruch. Am 3. September 1993 befuhr sie gegen 4.50 Uhr mit ihrem bei der Beklagten Teilkaskoversicherten Pkw der Marke Subaru die Bundesstraße 454. Auf einem schnurgeraden Straßenstück hielt sie eine Geschwindigkeit von 90 km/h ein. Plötzlich tauchte unmittelbar vor ihrem Fahrzeug unter der rechten Leitplanke ein Hase auf und rannte von rechts nach links über die Straße. Die Klägerin zog ihren Wagen nach links. Dieser kam von der Fahrbahn ab, stieß gegen eine Böschung, überschlug sich und blieb auf der rechten Seite im Straßengraben liegen. Das Fahrzeug erlitt einen Totalschaden. Die Klägerin kann nicht mit Gewißheit angeben, ob es zu einem Zusammenstoß mit dem Hasen gekommen ist oder nicht.
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