Auf die Berufung des Klägers wird das am 20. August 2018 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Hannover unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise geändert und wie folgt gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die A. L., Zweigniederlassung der V. L. GmbH, ..., ..., 10.173,36 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29. Juni 2018 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten erster Instanz haben der Kläger 36 % und die Beklagte 64 % zu tragen. Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kläger 9 % und die Beklagte 91 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger macht mit seiner Klage Ansprüche aufgrund eines behaupteten Wildunfalls geltend.
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