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Das Amtsgericht Detmold hat den Angeklagten wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen in Höhe von jeweils 20,- € verurteilt. Weiter hat es ihm die Fahrerlaubnis entzogen, seinen Führerschein eingezogen und eine Sperrfrist von noch sechs Monaten für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis verhängt.
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