Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. April 2018 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
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Der Kläger wendet sich gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Klassen AM, B und L sowie seiner Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
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