VG Halle, vom 07.01.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 1 B 23/20
Erfolglose Beschwerde gegen die Versagung der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Fahrtenbuchauflage infolge eines Geschwindigkeitsverstoßes; Anforderungen an die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung bei Fahrtenbuchauflagen; Der Amtsermittlungsgrundsatz verpflichtet die Behörde nicht, ohne konkreten Anlass das Ergebnis einer Geschwindigkeitsmessung zu hinterfragen; Grenzen der behördlichen Ermittlung des Fahrzeugführers eines Geschwindigkeitsverstoßes; Ein Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrecht des Fahrzeughalters steht in einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren der Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs nicht entgegen; Fahrtenbuchauflage bei einem Erstverstoß
OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02.02.2020 - Aktenzeichen 3 M 16/20
DRsp Nr. 2020/5473
Erfolglose Beschwerde gegen die Versagung der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Fahrtenbuchauflage infolge eines Geschwindigkeitsverstoßes; Anforderungen an die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung bei Fahrtenbuchauflagen; Der Amtsermittlungsgrundsatz verpflichtet die Behörde nicht, ohne konkreten Anlass das Ergebnis einer Geschwindigkeitsmessung zu hinterfragen; Grenzen der behördlichen Ermittlung des Fahrzeugführers eines Geschwindigkeitsverstoßes; Ein Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrecht des Fahrzeughalters steht in einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren der Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs nicht entgegen; Fahrtenbuchauflage bei einem Erstverstoß
1. Bei einer unterbliebenen Rücksendung eines dem Fahrzeughalters übersandten Anhörungs- oder Zeugenfragebogens zur Ermittlung des Fahrzeugführers ist die zuständige Behörde regelmäßig nicht gehalten, weitere aufwendige und zeitraubende Ermittlungsmaßnahmen einzuleiten und durchzuführen.2. Ein Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrecht des Fahrzeughalters in einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren steht der Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs nicht entgegen.3. Auch ein erst- oder einmaliger Verkehrsverstoß von erheblichem Gewicht kann eine Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuchs rechtfertigen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Verkehrssachen Online" abrufen.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.