Die Klägerin verlangt Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls. Die Erstbeklagte befuhr am 17. Juni 1993 mit einem bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten Pkw gegen 23.10 Uhr eine Landstraße. Nachdem sie mit eingeschaltetem Abblendlicht eine Rechtskurve durchfahren hatte, erfaßte der Pkw die Klägerin, die sich zuvor wegen eines alkoholisierten Bekannten in einem rechts von der Fahrbahn gelegenen Straßengraben aufgehalten und nach Ersteigen der Böschung soeben die Fahrbahn betreten hatte, um zu der gegenüberliegenden Gaststätte zu gelangen. Hierbei erlitt die Klägerin schwere Verletzungen mit Dauerschäden.
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