Erfüllungswirkung einer weisungswidrigen Überweisung auf ein Bankkonto des inkassobevollmächtigten Rechtsanwalts
OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.12.1996 - Aktenzeichen 9 U 140/96
DRsp Nr. 1997/6553
Erfüllungswirkung einer weisungswidrigen Überweisung auf ein Bankkonto des inkassobevollmächtigten Rechtsanwalts
Keine Erfüllungswirkung der Überweisung auf eines der Bankkonten, die im Briefbogen des inkassobevollmächtigten Anwalts des Geschädigten angegeben sind, sofern der Anwalt ausdrücklich Zahlung unmittelbar auf ein bestimmtes Konto des Mandanten erbeten hatte.