I.
Das Amtsgericht Ibbenbüren hat den Betroffenen mit dem angefochtenen Urteil wegen "fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 53 km/h gemäß §§
Gegen dieses Urteil wendet sich der Betroffene mit der form- und fristgerecht eingelegten Rechtsbeschwerde, die er mit der Rüge der Verletzung materiellen Rechts begründet und auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt hat. Der Betroffene begehrt die Herabsetzung der Geldbuße.
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