Die C. Deutschland AG vertreibt die Kraftfahrzeuge der Marke C. in Deutschland über sogenannte "A-Händler" (Vertragshändler) und "B-Händler". Die "B-Händler" sind jeweils einem "A-Händler" zugeordnet, über den sie die zu vertreibenden Fahrzeuge beziehen. Sie werden dabei als Verkaufs-Kommissionäre der "A-Händler" auf Provisionsbasis tätig. Der Abschluß eines "B-Händlervertrages" mit einem "A-Händler" bedarf der Zustimmung der C. Deutschland AG.
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