Ersatz von Folge(Schock)schäden in der privaten Unfallversicherung
BGH, Urteil vom 19.04.1972 - Aktenzeichen IV ZR 50/71
DRsp Nr. 1994/5700
Ersatz von Folge(Schock)schäden in der privaten Unfallversicherung
Der Versicherungsschutz ist nicht ausgeschlossen, wenn der Versicherte eine Gesundheitsschädigung infolge eines Schocks erleidet, der durch ein Unfallereignis hervorgerufen wird.