Auf die sofortige Beschwerde des Klägers vom 16. November 2010 wird der Kostenfestsetzungsbeschluss 2 des Rechtspflegers der 2. Zivilkammer des Landgerichts Stade vom 1. November 2010 geändert und wie folgt neu gefasst:
Die auf Grund des vollstreckbaren Beschlusses des Landgerichts Stade vom 1. September 2010 von der Beklagten zu 2 an den Kläger zu erstattenden Kosten werden auf 17,37 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 13. September 2010 festgesetzt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 803,25 € festgesetzt.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|