Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 19.6.2013 teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, über den vom Landgericht Darmstadt zugesprochenen Betrag hinaus weitere 891,91 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.6.2012 an den Kläger zu zahlen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten erster Instanz tragen der Kläger 20%, die Beklagte 80%.
Von den Kosten zweiter Instanz tragen der Kläger 56%, die Beklagte 44%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das angefochtene Urteil wird für vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung erklärt.
Der Gegenstandswert für die Berufungsinstanz wird auf 2.027,59 € festgesetzt.
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