Erstattung von Mehrwertsteuer bei fiktiver Ersatzbeschaffung eines gebrauchten Fahrzeugs nach § 249 Abs. 2 S. 2 BGB n.F.; Höhe des Schmerzensgeldes bei HWS-Schleudertrauma
OLG Köln, Urteil vom 05.12.2003 - Aktenzeichen 19 U 85/03
DRsp Nr. 2004/2446
Erstattung von Mehrwertsteuer bei fiktiver Ersatzbeschaffung eines gebrauchten Fahrzeugs nach § 249 Abs. 2 S. 2 BGB n.F.; Höhe des Schmerzensgeldes bei HWS-Schleudertrauma
1. Bei abstrakter Schadensberechnung nach den fiktiven Kosten der Ersatzbeschaffung eines gebrauchten Fahrzeugs ist im Bruttowiederbeschaffungswert in der Regel nur ein nach § 249 Abs. 2 S. 2 BGB nicht zu ersetzender Mehrwertsteueranteil von ca. 2 % enthalten.
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