VG Karlsruhe, vom 11.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 2828/05
Fahrerlaubnis - Fahrerlaubnis; Gelegentliche Einnahme von Cannabis; Trennungsvermögen; Tetrahydrocannabinol; THC-Konzentration; Regelmäßige Einnahme von Cannabis
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.12.2007 - Aktenzeichen 10 S 1272/07
DRsp Nr. 2008/2172
Fahrerlaubnis - Fahrerlaubnis; Gelegentliche Einnahme von Cannabis; Trennungsvermögen; Tetrahydrocannabinol; THC-Konzentration; Regelmäßige Einnahme von Cannabis
»1. Der Senat hält daran fest, dass auch bei einer Autofahrt mit einer THC-Konzentration zwischen 1,0 und 2,0 ng/ml das fehlende Trennungsvermögen im Sinne von Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung mit der Folge belegt ist, dass die Fahrerlaubnis bei einer nachgewiesenen zumindest gelegentlichen Einnahme von Cannabis zwingend zu entziehen ist (vgl. Senatsbeschl. v. 27.03.2006 - 10 S 2519/05 -, NJW 2006, 2135).2. Regelmäßige Einnahme von Cannabis im Sinne von Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung ist gegeben, wenn der Fahrerlaubnisinhaber Cannabis täglich oder nahezu täglich einnimmt.«