Das Amtsgericht hat die Angeklagte wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 80 DM verurteilt. Ihre Berufung wurde durch Urteil des Landgerichts vom 12. Februar 2002 mit der Maßgabe verworfen, dass sie zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 25 EURO verurteilt wird. Die Revision der Angeklagten führt auf die Sachrüge zum Freispruch.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|