Fahrstreifenwechsel

Autor: Stephan Schröder

In der täglichen Praxis kommt es immer wieder vor, dass beide Parteien behaupten, die Gegenseite habe den Fahrstreifen gewechselt und den Unfall somit verursacht.

Anhand des Beschädigungsbilds muss der Sachverständige daher die Streifrichtung der Beschädigungen an den beteiligten Fahrzeugen feststellen. Hieraus lassen sich Rückschlüsse darauf ziehen, welches der beteiligten Fahrzeuge schneller war. In den meisten Fällen verhält es sich nämlich so, dass das langsamere Fahrzeug die Spur wechseln wollte. Andersherum wäre der Spurwechsler offenen Auges dem anderen Verkehrsteilnehmer in die Seite gefahren. Die Streifrichtung lässt sich regelmäßig anhand der Kratzspuren ermitteln. Insofern ist es erforderlich dem Sachverständigen entsprechend aussagekräftiges Bildmaterial zur Verfügung zu stellen bzw. eine Besichtigung der Fahrzeuge zu ermöglichen.