Zusammenstoß Fußgänger - Fahrzeug

Autor: Stephan Schröder

Kommt es zu einer Kollision zwischen Pkw und Fußgänger ist für den Sachverständigen häufig die Frage zu klären, ob der Unfall vermeidbar gewesen wäre, wenn der Pkw-Fahrer langsamer gefahren wäre, bzw. er schneller reagiert hätte.

Der Sachverständige muss hierzu zunächst einmal die Fahrgeschwindigkeit des Pkw ermitteln. In einem weiteren Schritt ist die Gehrichtung und Gehgeschwindigkeit des Fußgängers sowie der Kollisionsort festzulegen.

Nach den Untersuchungen von Kühnel, Der Fahrzeug-Fußgänger-Unfall und seine Rekonstruktion, Dissertation TU Berlin, 1980) ist von folgendem Ablauf bei einem Zusammenstoß zwischen einem Fahrzeug und einem Fußgänger auszugehen:

Erstberührung - Kontaktphase - Flugphase - Rutschphase - Endlage

Vom Sachverständigen ist anhand der Unfallspuren am Fahrzeug und der Fahrbahn sowie den Verletzungen des Fußgängers und der Rutschweite der Kollisionsort und die Bewegungsgeschwindigkeit des Pkw und des Fußgängers zu ermitteln. Eberhardt und Himbert haben Ende der 70er Jahre des vergangenen Jahrhunderts Untersuchungen über die Gehgeschwindigkeit von Fußgängern erstellt, die sich vor allem auch mit der altersbedingten durchschnittlichen Bewegungsgeschwindigkeit befassen und heute noch bei der Erstellung eines Gutachtens herangezogen werden (Eberhardt/Himbert, Bewegungsgeschwindigkeiten nicht motorisierter Verkehrsteilnehmer, 1977).