Fernstraßenrecht: Abwägung zwischen Eigentumsinteressen und Totenruhe bei straßenrechtlicher Planfeststellung
BVerwG, Urteil vom 28.02.1996 - Aktenzeichen 4 A 27.95
DRsp Nr. 1996/20825
Fernstraßenrecht: Abwägung zwischen Eigentumsinteressen und Totenruhe bei straßenrechtlicher Planfeststellung
»1. Der durch die enteignungsrechtliche Vorwirkung eines Planfeststellungsbeschlusses betroffene Grundstückseigentümer kann sich auf die Beeinträchtigung eines öffentlichen Belangs dann nicht berufen, wenn auch die Beachtung dieses Belangs nicht zu einer Veränderung der Planung im Bereich des klägerischen Grundstücks führen würde (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung).2. Bei der abschnittsweisen Planfeststellung einer Fernstraße ist die förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nur für den jeweiligen Abschnitt durchzuführen. Für die nachfolgenden Abschnitte bedarf es keiner vorgezogenen förmlichen UVP; ausreichend ist vielmehr die Prognose, daß der Verwirklichung der Fernstraße in den nachfolgenden Abschnitten keine von vornherein unüberwindbaren Hindernisse entgegenstehen.«