Fernstraßenrecht: Unterirdische Inanspruchnahme einer privaten Grundstücksfläche und Enteignung
BVerwG, Urteil vom 28.02.1996 - Aktenzeichen 4 A 28.95
DRsp Nr. 1996/20833
Fernstraßenrecht: Unterirdische Inanspruchnahme einer privaten Grundstücksfläche und Enteignung
»Wird wegen der Tunnelführung einer Straße eine private Grundstücksfläche - dauerhaft - nur unterirdisch in Anspruch genommen, reicht zur Verwirklichung des Enteignungszwecks regelmäßig die Belastung des privaten Grundstücks mit einer Dienstbarkeit aus.«