Autor: Weinand |
Ein Ersatz ist zu erreichen, wenn der Nachweis geführt werden kann, dass der Geschädigte aus eigenen Mitteln nicht zur Zahlung der Reparaturrechnung bzw. des Kaufpreises für ein Ersatzfahrzeug in der Lage war. Die Entschädigung entspricht dem tatsächlich erlittenen Verlust des Geschädigten.
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