Autor: Weinand |
Außergerichtlich wird eine Pauschale für Nebenkosten nicht übernommen. Bei gerichtlicher Geltendmachung werden Unkosten des Geschädigten für Porto und Telefon (sog. Verwaltungskosten) allerdings auch ohne Einzelnachweis durch einen vom Richter pauschal festgesetzten Betrag zugesprochen, welcher zwischen 50 Euro und 150 Euro je nach Komplexität des Falls liegt.
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