Autor: Göppl |
Kosten für einen Kredit, der zur Begleichung der Unfallrechnung oder Finanzierung eines Ersatzfahrzeugs aufgenommen wurde, werden nicht ersetzt.
Allerdings kann der Geschädigte Zinsen geltend machen. Der Zinsanspruch entsteht beim Sachschaden einen Monat nach der Geltendmachung und bei Personenschäden nach drei Monaten. Der Zinssatz wird vom Gesetzgeber jedes Jahr neu festgesetzt.
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