Mietwagenkosten

Autor: Göppl

Mietwagenkosten werden von der finnischen Haftpflichtversicherung grundsätzlich erstattet, jedoch höchstens 85 % der Gesamtkosten. 15 % werden regelmäßig für ersparte Eigenaufwendungen in Abzug gebracht. Im Totalschadensfall ist die Anmietzeit so kurz wie möglich zu halten. In der Regel wird ein Wiederbeschaffungszeitraum von maximal 14 Tagen als erforderlich und ausreichend angesehen.