Der Kläger schloß mit der Beklagten am 4. Mai/14. Mai 1998 einen mit "Offener Vertrag (mit Restwertabrechnung)" überschriebenen Leasingvertrag über einen neuen Porsche 911 Carrera. Als Vertragsdauer war eine Zeit von 36 Monaten beginnend am 1. Juni 1998 vereinbart. Die vereinbarten Leasingraten betrugen netto 3.407 DM monatlich. Der Restwert des Fahrzeuges nach vertragsgemäßer Beendigung ist in dem Vertrag mit 82.442 DM incl. MWSt festgelegt. Die formularmäßig gestalteten Leasingbedingungen enthalten zu den Folgen der ordentlichen und einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages folgende Regelungen:
XVI. Abrechnung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
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