BGH, Urteil vom 30.10.1962 - Aktenzeichen VI ZR 4/62
DRsp Nr. 1994/6259
Gefährdungshaftung eines abschleppenden Fahrzeugs
Wird ein auf der Straße liegengebliebenes Kraftfahrzeug abgeschleppt, so trifft die Gefährdungshaftung des § 7StVG nur den Halter des abschleppenden Fahrzeugs.