Die Revision wird auf Kosten des Angeklagten verworfen.
I. Am 29.07.2009 verurteilte das Amtsgericht Eisenach den Angeklagten wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe in Höhe von 35 Tagessätzen zu je 20,00 EUR, ordnete die Einziehung des Führerscheins an, entzog die Fahrerlaubnis und wies die Verwaltungsbehörde an, dem Angeklagten vor Ablauf von weiteren sieben Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
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