Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 04.06.2013 (
Die Klage hinsichtlich der Beklagten zu 1) wird abgewiesen.
Die Klage hinsichtlich des Beklagten zu 2) wird dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt.
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