1. Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen und den Streitwert auf bis zu 5.500 Euro festzusetzen.
2. Der Kläger kann hierzu binnen zwei Wochen Stellung nehmen. Er sollte aber aus Kostengründen in Erwägung ziehen, die Berufung zurückzunehmen.
I.
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