VG Magdeburg, vom 15.05.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 1 A 520/94
OVG Sachsen-Anhalt, vom 01.08.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 4 L 31/95
Gewerberecht - Fahrlehrer, Identität zwischen Inhaber einer Fahrschule und verantwortlicher Leitung einer Fahrlehrerausbildungsstätte
BVerwG, Beschluß vom 20.11.1996 - Aktenzeichen 1 B 233.96
DRsp Nr. 2007/4006
Gewerberecht - Fahrlehrer, Identität zwischen Inhaber einer Fahrschule und verantwortlicher Leitung einer Fahrlehrerausbildungsstätte
»Es gibt keinen allgemeinen Rechtsgrundsatz des Inhalts, daß der verantwortliche Leiter einer Fahrlehrerausbildungsstätte nicht zugleich Inhaber einer Fahrschule mit Zweigstellen sein kann. Es bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles, ob der verantwortliche Leiter trotz sonstiger beruflicher Tätigkeit i.S. des § 23 Abs. 1 Nr. 2FahrlG in der Lage ist, den Unterricht sachkundig zu überwachen, und die Gewähr dafür bietet, die ihm obliegenden Pflichten zu erfüllen.«