Auf die Rechtsmittel der Gläubigerin werden der Beschluss der Zivilkammer 51 des Landgerichts Berlin vom 5. Juni 2014 und der Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 19. Februar 2014 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittelverfahren, an das Amtsgericht Charlottenburg zurückverwiesen.
Der Streitwert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 1.000,00 € festgesetzt.
I.
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