LG Kiel, vom 25.02.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 200/03
Grobe Fahrlässigkeit beim Autoankauf durch Kfz-Werkstatt - Aufklärungspflichten eines Privatverkäufers
SchlHOLG, Urteil vom 04.11.2005 - Aktenzeichen 4 U 46/05
DRsp Nr. 2006/984
Grobe Fahrlässigkeit beim Autoankauf durch Kfz-Werkstatt - Aufklärungspflichten eines Privatverkäufers
»1. Eine Kraftfahrzeugwerkstatt handelt grob fahrlässig, wenn sie von einem Privatverkäufer ein KFZ, bei dem ein größerer Schaden in teilweiser Eigenreparatur beseitigt worden war, ohne eingehende Untersuchung ankauft.2. Zum Umfang der Aufklärungspflicht eines Privatverkäufers gegenüber einer Kraftfahrzeugwerkstatt.«