Autor: Göppl |
Soweit zum Zeitpunkt der Mandatserteilung noch möglich, sollte darauf hingewiesen werden, dass das Fahrzeug von einem von der finnischen Versicherung beauftragten Sachverständigen begutachtet wird. In einem solchen Fall werden die Sachverständigenkosten direkt von der finnischen Versicherung bezahlt. Ist eine Begutachtung durch die finnische Versicherung nicht möglich, werden private Gutachterkosten im Regelfall erstattet.
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