Haftung des Anliegers bei Delegierung der Streupflicht
BGH, Urteil vom 24.04.1972 - Aktenzeichen III ZR 137/70
DRsp Nr. 1994/5699
Haftung des Anliegers bei Delegierung der Streupflicht
Hat ein Anlieger, dem die polizeiliche Straßenreinigungspflicht durch Ortssatzung auferlegt war, mit Zustimmung der Ortspolizeibehörde einem anderen die Ausführung der Reinigung übertragen, dann haftet der Anlieger bei Vernachlässigung der Reinigungspflicht auch nicht aus dem Gesichtspunkt der Verletzung einer Aufsichtspflicht.