Auf die Berufung des Klägers wird das am 27.1.2012 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) - 11 O 109/10 - teilweise abgeändert, berichtigt und unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen wie folgt neu gefasst:
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